Herzlich willkommen bei Schwalm & Partner, Ihrer inhabergeführten Steuerkanzlei aus Köthen.
Hervorgegangen sind wir aus der Einzelkanzlei Agr.-Ing. Karlheinz Schwalm und beraten seit jeher auch und insbesondere landwirtschaftliche Betriebe in allen steuerlichen Belangen.
Unser Team aus Steuerberatern, mit mannigfachen Zusatzqualifikationen, Steuerfachwirten, Steuerfachangestellten und engagierten Quereinsteigern überzeugt mit Erfahrung, Kompetenz, frischen Ideen und Leistungsbereitschaft. Bodenständig, solide und fest mit der Region Anhalt-Bitterfeld verbunden, verstehen wir Steuerberatung als aktives Miteinander auf Augenhöhe.
Mitglied bei:
Bei uns bedeutet Steuerberatung weit mehr als nur die Erstellung von Steuererklärungen. Ob Landwirt, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Privatperson – Schwalm & Partner begleitet Sie ganzheitlich in allen steuerlichen Belangen. Dazu gehören:
Hier haben Sie die Möglichkeit uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
wir möchten Sie über einige aktuelle steuerliche Änderungen
und wichtige Hinweise informieren, die insbesondere land‑ und
forstwirtschaftliche Betriebe sowie Arbeitnehmer betreffen.
Anpassung der Tierwerte (BMF‑Schreiben
vom 08.12.2025)
Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 bzw. 2026/2027 gelten höhere
Tierwerte.
Betroffen sind insbesondere Bewertungsansätze in der
landwirtschaftlichen Buchführung.
Die Änderungen wirken sich auf Gewinnermittlung und
Steuerbelastung aus.
Verkauf von Maschinen und Feldinventar bei
Pauschalbesteuerung
(BMF‑Schreiben vom 12.11.2025, Abschnitt 24.2 Abs. 6 UStAE (neue Fassung))
Ab 01.07.2026 unterliegen - der Verkauf von Maschinen sowie
- der Verkauf von nicht geerntetem Feldinventar
(stehende Ernte gilt nicht als landwirtschaftliches Erzeugnis; Ausnahme: Bei
einer Erntevereinbarung, bei der der Veräußerer die Ernte noch selbst
durchführt, kann weiterhin die Durchschnittssatzbesteuerung greifen.)
auch bei Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung
(Pauschalbesteuerung)
dem Regelsteuersatz der Umsatzsteuer.
Die 95‑%‑Vereinfachungsregelung wird vollständig gestrichen.
Dies gilt zusätzlich zur Pauschalbesteuerung der laufenden
Umsätze.
Bitte vor geplanten Verkäufen rechtzeitig Rücksprache mit
uns halten.
Kurzfristige Beschäftigung in der Land‑
und Forstwirtschaft
Ab 01.01.2026 gelten die Zeitgrenzen für das Kalenderjahr
neu.
Land‑ und Forstwirtschaft:
- kurzfristige Beschäftigung jetzt bis zu 90 Tage
möglich
- für landwirtschaftliche Hilfskräfte ist eine
Lohnsteuer‑Pauschalierung von 5 %
möglich
Gewerbliche Betriebe:
- weiterhin nur 70 Tage
Sozialversicherungsfreiheit bleibt bei Einhaltung der
Voraussetzungen bestehen.
Entfernungspauschale (Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte)
Die Entfernungspauschale beträgt ab dem 01.01.2026:
- 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem 1.
Kilometer (vorher ab dem 21. Kilometer)
Betriebsfahrten können weiterhin nur mit 30 Cent je
gefahrenem Kilometer abgerechnet werden.
§ 8 EStDV – Betriebsvermögen Grundstück
Kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn:
- die betriebliche Nutzung nicht mehr als 30 m² beträgt oder
- der anteilige Wert 40.000 € nicht überschreitet
Wichtiger Hinweis:
In diesem Fall können auch keine Aufwendungen (z. B. Wasser, Strom, Abschreibung)
Förderung von E‑Fahrzeugen (Leasing und Kauf) für
Privatpersonen
Für Elektrofahrzeuge stehen staatliche Förderprogramme für
Kauf und Leasing zur Verfügung.
Förderhöhe und Voraussetzungen sind abhängig vom Fahrzeugtyp
und Zeitpunkt.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Bei Fragen oder Beratungsbedarf sprechen Sie uns bitte
rechtzeitig an.
Wir unterstützen Sie gern bei der steuerlichen Umsetzung und
Planung.
Leider gibt es momentan ein technisches Problem mit unserer Telefonanlage. Gerne können Sie uns eine E-Mail senden – wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.