Herzlich willkommen bei Schwalm & Partner, Ihrer inhabergeführten Steuerkanzlei aus Köthen.
Hervorgegangen sind wir aus der Einzelkanzlei Agr.-Ing. Karlheinz Schwalm und beraten seit jeher auch und insbesondere landwirtschaftliche Betriebe in allen steuerlichen Belangen.
Unser Team aus Steuerberatern, mit mannigfachen Zusatzqualifikationen, Steuerfachwirten, Steuerfachangestellten und engagierten Quereinsteigern überzeugt mit Erfahrung, Kompetenz, frischen Ideen und Leistungsbereitschaft. Bodenständig, solide und fest mit der Region Anhalt-Bitterfeld verbunden, verstehen wir Steuerberatung als aktives Miteinander auf Augenhöhe.
Mitglied bei:
Bei uns bedeutet Steuerberatung weit mehr als nur die Erstellung von Steuererklärungen. Ob Landwirt, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Privatperson – Schwalm & Partner begleitet Sie ganzheitlich in allen steuerlichen Belangen. Dazu gehören:
Hier haben Sie die Möglichkeit uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
wir möchten Sie über einige aktuelle steuerliche Änderungen
und wichtige Hinweise informieren, die insbesondere land‑ und
forstwirtschaftliche Betriebe sowie Arbeitnehmer betreffen.
Kurzinfo
Landwirtschaft
1. Verkauf von
Maschinen: Neue Umsatzsteuer-Regel beachten!
Ab dem 01.07.2026 gelten neue Regeln für pauschalierende
Landwirte.
Wichtig: Der Verkauf von gebrauchten Maschinen (z. B.
Traktoren, Mähdrescher, Hoftechnik) unterliegt künftig regelmäßig dem vollen
Umsatzsteuersatz von 19 %.
Dies kann die Liquidität bei Ersatzinvestitionen
beeinflussen.
Geplante Verkäufe sollten steuerlich geprüft werden.
2. Umsatzsteuer-Pauschalierung bleibt im Fokus
Der Durchschnittssatz für pauschalierende Land- und
Forstwirte bleibt derzeit bei 7,8 %. Gleichzeitig wird weiterhin über eine
mögliche Anpassung diskutiert.
Prüfen Sie regelmäßig:
Ist die Pauschalierung noch die richtige Besteuerungsform?
Lohnt ein Wechsel zur Regelbesteuerung?
Eine individuelle Berechnung schafft Klarheit.
3. Investitionen steuerlich nutzen
Für Maschinen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter
bestehen weiterhin attraktive Möglichkeiten zur Steuerersparnis.
Mögliche Instrumente:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Sonderabschreibungen
- degressive Abschreibung bei bestimmten Investitionen
Wer Investitionen plant, sollte dies frühzeitig mit uns
besprechen.
4. Schon an den Jahresabschluss denken
Je früher Unterlagen vollständig vorliegen, desto besser
lassen sich:
Steuerbelastungen planen,
Investitionen gestalten,
Liquidität sichern.
Fehlende Belege und Verträge sollten rechtzeitig
zusammengestellt werden.
5. GmbH: Steuerliche Vorteile werden größer
Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise sinken.
Dadurch werden GmbHs steuerlich attraktiver.
Besonders interessant für:
- wachsende Betriebe
- größere Familienunternehmen
- Betriebe mit hohen Gewinnen
Wichtig:
Die Vorteile entstehen vor allem dann, wenn Gewinne im
Unternehmen bleiben und wieder investiert werden.
Wer über eine Umstrukturierung oder GmbH-Gründung nachdenkt,
sollte die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig prüfen lassen.
6. Grunderwerbsteuer: Mehr Rechtssicherheit bei
Gesellschaften
Bei Grundstücken in Personen- oder Kapitalgesellschaften
wurden wichtige Regelungen zur Grunderwerbsteuer geändert.
Positiv:
Weniger Risiko einer doppelten Grunderwerbsteuer bei
Anteilsübertragungen.
Mehr Planungssicherheit bei Hof- und Unternehmensnachfolgen.
Wichtige Steuervergünstigungen für Personengesellschaften
bleiben dauerhaft erhalten.
Vor Übertragungen von Grundstücken oder
Gesellschaftsanteilen sollte die steuerliche Gestaltung geprüft werden.
7. Minijobs: Rückkehr in die Rentenversicherung möglich
Ab dem 01.07.2026 können Minijobber erstmals zu ihrer
Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Bisher war eine Befreiung dauerhaft
bindend.
Das bedeutet:
Beschäftigte können künftig freiwillig wieder eigene
Rentenbeiträge zahlen.
Der Antrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden.
Die Entscheidung gilt für die Dauer des Minijobs und kann
nicht widerrufen werden.
Besonders für junge Arbeitnehmer kann die
Rentenversicherungspflicht später Vorteile bei Rente und Sozialleistungen
bringen.
Sprechen Sie uns an, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Eine kurze Beratung kann oft viel Geld sparen.
Ihre
Schwalm & Partner Steuerberater mbB
Landwirtschaftliche Buchstelle